Abgeltungssteuer
Die 2009 eingeführte Abgeltunssteuer bedeutet eine gravierende Veränderung
der Besteuerung von Kapitalvermögen. Vor allem die bisher nach einem Jahr
steuerfreien Kursgewinne bei Aktien und Fonds gehören damit der Vergangenheit an.
Die Abgeltungssteuer bedeutet, dass von allen Kapitalerträgen und Kursgewinnen
über dem Sparer-Pauschbetrag 25% plus Soli-Zuschlag plus ggf. Kirchensteuer
(also gesamt über 28%!) direkt von den Banken und Depotstellen ans Finanzamt
abgeführt werden. In der Steuererklärung müssen die Kapitalerträge dann nicht mehr
aufgeführt werden, da sie ja bereits "abgegolten" sind. (Daher: Abgeltungssteuer).
Wir bieten Ihnen eine einzigartige Möglichkeit am Markt, wie Sie nie mehr Abgeltunssteuer bezahlen - und trotzdem Ihr bestehendes Fondsdepot
jederzeit kostenlos anpassen können.
Zwischen einem abgeltungssteuerpflichtigem Fondsdepot und einem abgeltungssteuerfreiem
Fondsdepot liegen zwischen 20 und 40 % Mehrertrag für das abgeltungssteuerfreie Depot!
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Formular gleich zu!


